Nachdem der Anwalt den Newsletter der Beklagten erhalten hatte, mahnte er diese ab. Er forderte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darauf löschte die Beklagte lediglich die Adresse des Anwalts aus dem Verteiler, die Unterlassungserklärung gab sie nicht ab. Ein Unterlassungsanspruch besteht jedoch.
Double Opt-In-Verfahren - eMail nach Anmeldung für Newsletter erlaubt
Artikel von Rechtsanwalt Sören Siebert auf www.e-recht24.de:
Das so genannte Double Opt-In-Verfahren sieht vor, dass der Nutzer, wenn er beispielsweise einen Newsletter regelmäßig erhalten will,