Seit 2009 haben der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Auftrag des Düsseldorfer Kreises und Google Gespräche über die erforderlichen Änderungen zum gesetzeskonformen Einsatz von Google Analytics geführt.
Google Analytics kann ab sofort ohne Einwände eingesetzt werden - vorausgesetzt Sie erfüllen folgende Voraussetzungen: