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Google Analytics und Datenschutz

Google setzt Forderungen der Aufsichtsbehörden um

Google Analytics Datenschutz

Seit 2009 haben der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Auftrag des Düsseldorfer Kreises und Google Gespräche über die erforderlichen Änderungen zum gesetzeskonformen Einsatz von Google Analytics geführt.

Google Analytics kann ab sofort ohne Einwände eingesetzt werden - vorausgesetzt Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:

 

  • Sie müssen den von Google vorbereiteten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung schriftlich abschließen. (Vertrag)
  • Sie müssen die Nutzer Ihrer Website in Ihrer Datenschutzerklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Google Analytics aufklären und auf die Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Erfassung durch Google Analytics hinweisen. Hierbei sollte möglichst auf die entsprechende Google-Seite hingewiesen werden.
  • Sie müssen durch entsprechende Einstellungen im Google Analytics-Programmcode Google mit der Kürzung der IP-Adressen beauftragen. (Details hierzu)
  • Altdaten müssen gelöscht werden
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